333 Gold: 26,81 €/g

585 Gold: 47,09 €/g

750 Gold: 60,37 €/g

900 Gold: 72,45 €/g

999 Gold: 83,51 €/g

585 Gold: 47,09 €/g – 750 Gold: 60,37 €/g

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Geerbtes Gold verkaufen

Sie möchten geerbtes Gold verkaufen? Dann sind Sie bei uns, dem Schmuckprofi, genau richtig. Zunächst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid zum Verlust eines geliebten Menschen aussprechen! Der Verlust einer nahestehenden Person bringt oft viele Aufgaben mit sich: Behördengänge, Beerdigungsvorbereitungen oder die Wohnungsauflösung sind nur einige der Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. All das ist mit erheblichen Kosten verbunden, die häufig von den Erben getragen werden. Eine finanzielle Entlastung bietet sich, wenn der Verstorbene gut vorgesorgt hat. Hier erfahren Sie, wie Sie bei uns geerbten Schmuck und geerbtes Gold verkaufen können, welche Ankaufspreise wir bieten und worauf Sie in Bezug auf Steuern und Erbschaften ohne Nachweis achten sollten.

Runde Granatbrosche mit mittel großem roten Granatstein in der Mitte

Erbgold Preise

Wer geerbtes Gold verkaufen möchte, schaut sich natürlich als Erstes nach hohen Preisen um, denn man möchte schließlich dort verkaufen, wo am meisten Erlös zu erwarten ist. Mit unseren hohen Preisen für Erbgold sind wir da ganz vorne mit dabei. Das Wichtigste ist jedoch, dass wir unsere Schmuckankauf Preise auch selbstverständlich genau wie beworben auszahlen. Es fallen keine verstecken Kosten an und die Preise werden alle 5 Minuten aktualisiert.

Gold-Granatschmuck
Preis
333er Erbgold
26,81 €/g
585er Erbgold
47,09 €/g
750er Erbgold
60,37 €/g
900er Erbgold
72,45 €/g
Zuletzt aktualisiert:
22.01.2025 06:25

Geerbtes Gold Ankauf von:

  • Geerbtes Gold und Silber
  • Geerbtes Platin und Palladium
  • Geerbte Uhren und Schmuck
  • Geerbtes Zinn und Versilbertes
  • Geerbte Diamanten und Bernsteine

Wenn Sie Ihren geerbten Schmuck verkaufen möchten, haben Sie bei uns die Wahl zwischen einem schnellen und sicheren Online-Verkauf oder einem persönlichen Besuch bei uns vor Ort in Hamburg. Wir kaufen alle edelmetallhaltigen Gegenstände an, darunter geerbtes Gold, Silber, Platin, Palladium und Zinn, sowie geerbte Uhren, Schmuck, Besteck und Diamanten. Die Wertermittlung beim Ankauf von geerbtem Gold ist bei uns selbstverständlich kostenlos. Sie erhalten ein detailliertes Angebot, das nach Legierungen aufgeschlüsselt ist. Nach Ihrer Zustimmung wird der Betrag entweder direkt auf Ihr Konto überwiesen oder bei einem Besuch vor Ort in bar ausgezahlt.

★★★★★ Metall Ankauf:

Die Firma Sperling hat mich freundlicherweise nach meinem Abholantrag für meine Metalle kontaktiert und sich vergewissert, dass die Versicherungssumme für meknen Versand richtig gewält ist. Die geplante Abholung meines Pakets per FedEx hat am selben Tag noch super funktioniert und am Mittag des folgenden Tages war meine Ware schon begutachtet und das Angebot entsprach genau dem erwarteten, überdurchschnittlichen Ankaufspreis. Nach direktem Email Verkehr und einem freundlichen Anruf wurde mir das Geld direkt überwiesen. 100% Weiterempfehlung von mir

Nutzer auf Ausgezeichnet.org

Keine verifizierte Bewertung

Gold geerbt ohne Nachweis?

Beim Verkauf von Gold bei Banken ist es erforderlich, einen Nachweis über die Herkunft vorzulegen. Bei der eigenen Hausbank wird dieser ab Beträgen über 10.000 € verlangt, bei fremden Banken bereits ab 2.500 €. Für Goldankäufer wie uns gilt diese Regelung jedoch nicht. Ein Verkauf ist bei uns auch ohne Nachweis möglich, obgleich wir die Geldwäschevorschriften einhalten und streng darauf achten, dass ein Verkauf nicht zur Geldwäsche oder der Veräußerung von gestohlenem Schmuck dient. Gold geerbt ohne Nachweis ist also nicht problematisch. Oftmals sind die Schmuckstücke oder Edelmetalle seit Jahrzehnten im Familienbesitz, und die entsprechenden Belege sind nach so langer Zeit schlicht nicht mehr auffindbar.

Geerbtes Gold verkaufen Steuer

Muss man für geerbtes Gold verkaufen Steuern zahlen? Grundsätzlich gilt, dass der Gewinn aus dem Verkauf von Edelmetallen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei ist. Solche Gewinne müssen zwar in der Steuererklärung angegeben werden, sind jedoch nicht steuerpflichtig. Im Falle von geerbtem Gold greift zusätzlich die Erbschaftssteuer, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge betragen 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel und 100.000 € für Eltern und Großeltern. Da Edelmetalle nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden können, fallen beim Verkauf von geerbtem Gold in der Regel keine zusätzlichen Steuern an.