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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.

Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.hamburg-schmuckankauf.de

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

Auf unserer Homepage können Sie:

  • Online Schmuck verkaufen.

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:

  • in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549.
    (EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit.
  • in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.2. Sie erreicht das Level A und AA,

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.

3.2 Unterstützende Maßnahmen

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:

Bisher umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Grafische Bedienelemente sind mit Alternativtexten versehen
  • Bilder haben beschreibende Alternativtexte
  • Dekorative Icons sind mit aria-hidden=“true” vor assistiven Technologien versteckt
  • Überschriften mit korrekter HTML-Struktur
  • Listen sind mit korrekter HTML-Struktur
  • Absätze mit korrekten Strukturelementen ausgezeichnet. Zeilenumbrüche über doppelt <br> vermieden. Hervorhebung von Texten mittels <strong>.
  • Datentabellen korrekt mit ARIA-Rollen ausgezeichnet.
  • Datentabellen-Überschriften über <id> und <Header> korrekt zugeordnet
  • Inhalte in sinnvoller Reihenfolge und zusammenhängende Inhalte korrekt zueinander zugeordnet
  • Verweise auch ohne bestimmte Sinneswahrnehmung verständlich
  • Webinhalt in vom Nutzer gewählter Ausrichtung, Hochformat und Querformat, korrekt angezeigt.
  • Eingabefelder, die sich auf den Nutzer beziehen, sind mit <autocomplete>-Attribut bezeichnet, um sprachunabhängige Bestimmung des Zwecks zu ermöglichen.
  • Die Webseite ist auch ohne Farben nutzbar. Links zusätzlich mit Unterstrich gekennzeichnet. Wichtiges mit Fett hervorgehoben.
  • Ausreichen hohe Kontraste von Texten von 4,5:1 und bei großen Schriften von 3:1
  • Text auf 200 % vergrößerbar, ohne dass Inhalt oder Funktion verloren geht.
  • Grafiken sind nicht zur Darstellung von Schriften verwendet wurden.
  • Inhalte brechen korrekt um, auch bei bis zu 400 % Vergrößerung.
  • Informationstragende Grafiken und Bedienelementen mit ausreichendem Kontrast von 3:1
  • Die Anpassung von Textgröße und Textabständen führt nicht zum Verlust von Inhalt und Funktionalität
  • Webseite auch ohne Maus nur mit Tastatur nutzbar.
  • Keine Tastaturfallen.
  • Es werden keine flackernden Elemente genutzt.
  • Sprunglinks zu Menü, Inhalt und Footer für Nutzer assistiver Technologien vorhanden. Inhaltsverzeichnis mit Sprunglinks. Seitenaufbau sinnvoll mit HTML5 wie <header>, <nav>, <main> und <footer> strukturiert.
  • Dokumententitel bezeichnen den Inhalt der individuellen Seite korrekt und das Webangebot.
  • Korrekte Reihenfolge bei Tastaturbedienung.
  • Linktext und zugehörige Alternativtexte informieren über Ziel und Zweck, als auch bei nicht HTML Inhalten über das Dateiformat.
  • Das Webangebot ist über mindestens zwei Zugangswege, wie Menü und Suchfunktion zugänglich
  • Überschriften und Beschriftungen aussagekräftig.
  • Tastaturfokus deutlich hervorgehoben.
  • Tastaturfokus nicht versteckt durch Inhalte.
  • Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen im zugänglichen Namen des Bedienelementes.
  • Hauptsprache korrekt mit <lang> Attribut angegeben.
  • Erhält ein Element den Focus, kommt es nicht zu unerwarteten Kontextänderungen.
  • Bei Eingaben in Formularen kommt es nicht zu unerwarteten Kontextänderungen, wenn werden diese unterhalb des Feldes angezeigt und sind nachvollziehbar.
  • Einheitliche Navigationsmechanismen auf dem gesamten Webauftritt.
  • Einheitlich bezeichnete Navigationsmechanismen auf dem gesamtem Webauftritt.
  • Hilfe-Mechanismus in gleicher relativen Reihenfolge auf dem gesamten Webauftritt.
  • Formular Fehlermeldungen in Textform beschrieben und Felder gekennzeichnet.
  • Formularelemente mit Beschriftung.
  • Formular Fehlermeldungen verständlich und mit Hinweis wie Fehler zu beheben.
  • Statusmeldungen programmatisch ermittelbar und von assistiven Technologien erfassbar, auch ohne dass Sie Focus erhalten.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit erhält Auflistung von Barrierefreiheits-Eigenschaften und -Funktionen.
  • Barrierefreie Dokumentation vorhanden.
  • Support über Telefon und Mail mit Informationen zu Barrierefreiheitsfunktionen des Webangebots vorhanden.
  • Effektive Kommunikation via Mail oder Telefon, die die Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.

Noch fehlende Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Formular Telefonfeld: Das label-Element für das Telefonfeld ist nicht korrekt mit dem Eingabefeld verknüpft. Es fehlt die Verwendung des for-Attributs im label.
  • Gruppierung von Formular Feldern: Es wurden keine fieldset- oder legend-Tags verwendet, um thematisch zusammengehörende Felder zu gruppieren und so eine bessere Struktur und Verständlichkeit für Nutzer von Screenreadern zu bieten.
  • Formular Submit-Button: Der Submit-Button hat kein explizites Label oder aria-label, was ihn für Screenreader-Nutzer unklar macht.
  • Formular-Fehlermeldungen: Die Fehlermeldungen könnten präziser sein, um den Nutzern genau zu sagen, was korrigiert werden muss.
  • Derzeit wird ein einfaches mathematisches Formular CAPTCHA zum Spamschutz im Formular verwendet. Eine barrierefreie Alternative ist noch nicht implementiert.
  • Ein animierter Preisticker wird nur bei Mausberührung pausiert und lässt sich nicht per Schaltfläche anhalten oder deaktivieren.
  • Der HTML-Code der Website enthält vereinzelt Syntaxfehler, die jedoch die grundlegende Funktionalität und Zugänglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
  • Die Website unterstützt derzeit nicht vollständig benutzerdefinierte Farbanpassungen wie Hochkontrastmodi oder Dark Mode, wodurch einige Elemente nicht wie erwartet angezeigt werden
  • PDF Begleitschreiben noch nicht vollständig barrierefrei

4. Kontaktangaben – Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Post per E-mail kontaktieren:

Trauschmuck Sperling GmbH

Verantwortliche/r: Patrick Marcel Bächle

Lübecker Straße 95
22087 Hamburg
Deutschland

E-Mail: support@goldankauf-ge.de

5. Telefonische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Wir bieten eine Hotline an, die speziell für Menschen mit Behinderungen und Anwender unterstützender Technologien eingerichtet wurde. Sie können uns unter der folgenden Telefonnummer kontaktieren: +49 (0) 40 63 60 96 73

6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für uns ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von IT der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Deutschland

Internet: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/ueberwachungsstelle-fuer-barrierefreiheit-266438

7. Schlichtungsstelle und -verfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Wirtschaftsakteuren des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Diese Erklärung wurde am 10.04.2025 erstellt.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 10.04.2025.